Bauantragsformulare
Information zur digitalen Bauantragstellung und neuen Verfahrensabläufen im Bauantragsverfahren
Als erste Bauaufsichtsbehörde in Unterfranken ist das Landratsamt Main-Spessart seit dem 1. Oktober 2021 in die Verordnung über die digitale Einreichung bauaufsichtlicher Anträge und Anzeigen (DBauV) aufgenommen worden und kann so seinen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bieten, Bauanträge nicht mehr nur papiergebunden, sondern auch digital einzureichen. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat für neun Bauverfahren neun intelligente elektronische Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“, entwickelt, die seit Oktober auf der Internetseite des Landratsamtes unter https://www.main-spessart.de/buergerservice/leistungen/32..html?detID=1634 zur Verfügung stehen. Über diese können bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser (z.B. Architekten und Ingenieure) der Behörde ihre baurechtlichen Anträge übermitteln. Auf der Internetseite sind unter anderem auch die wichtigsten Fragen und Antworten zum digitalen Bauantragsverfahren zu finden.
Wichtige Änderung im Verfahrensablauf
Mit der Aufnahme in die Digitale Bauantragsverordnung kommt es zu einer Änderung im Verfahrensablauf: Für Verfahren, in denen das Landratsamt Main-Spessart die abschließende Entscheidung zu treffen hat (Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Teilbaugenehmigungsanträge, Anträge über bauordnungsrechtliche Abweichungen, z.B. vom Brandschutz, Abgrabungsanträge), tritt künftig ein Zuständigkeitswechsel bei der Antragstellung ein. Sowohl digitale als auch papiergebundene Anträge dieser Art sind daher seit 1. Oktober ausschließlich und nur direkt beim Landratsamt Main-Spessart, Untere Bauaufsichtsbehörde, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt einzureichen.
Kommunen bleiben am Verfahren beteiligt
Die Landkreiskommunen bleiben jedoch selbstverständlich ein unverzichtbarer Teil des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens und werden im ersten Schritt nach Eingang der Unterlagen unverzüglich am Verfahren beteiligt. Sie werden sodann digital um Entscheidung über ihr gemeindliches Einvernehmen gebeten. Nachdem die Behandlung der Anträge künftig nicht mehr nacheinander, sondern gleichzeitig mit der Beteiligung der Gemeinden erfolgt, wird eine Beschleunigung der Verfahren erwartet. Während die Kommunen innerhalb der gesetzlichen Zwei-Monats-Frist über das Einvernehmen zum Bauantrag entscheiden, besteht für das Landratsamt bereits die Möglichkeit, Fachstellen zu beteiligen und mit der weiteren Antragsbearbeitung zu beginnen. Für Verfahren, in denen die örtlich zuständige Kommune die abschließende Entscheidung trifft (Genehmigungsfreistellungsanträge, isolierte Abweichungen oder Befreiungen von örtlichen Bauvorschriften), erfolgt die Antragstellung in Papierform nach wie vor über die Gemeinde. Digital müssen diese Anträge beim Landratsamt gestellt werden. Sie werden dann unverzüglich nach Eingang im Landratsamt digital an die betroffene Gemeinde weitergeleitet.
Über Bürgerauskunft wird der Bearbeitungsstand einsehbar
Eine weitere Neuerung mit Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger ist die Möglichkeit durch Nutzung der sogenannten „Bürgerauskunft“ nicht nur wie bisher selbst Einsicht in die eingereichten Unterlagen und den Bearbeitungsstand mittels eines eigenen Zugangscodes nehmen zu können. Über den Zugangscode können nun auch fehlende Unterlagen über eine Upload-Funktion direkt in das Bauprogramm des Landratsamtes Main-Spessart hochgeladen werden.
„Ich freue mich sehr, dass wir unseren Bürgerinnen und Bürgern als erste Bauaufsichtsbehörde in Unterfranken die digitale Bauantragstellung anbieten können. Gerade die Corona-Pandemie hat uns gezeigt, wie wichtig die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung ist“, betont Landrätin Sabine Sitter.
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