Förderung für Investitionen in vorhandene Bausubstanz
Zur Förderung für Investitionen zur Nutzung vorhandener Bausubstanz und den Erwerb von Altbauten gewährt die Gemeinde Hasloch
eine Förderung von bis zu 14.000,- €.
Hierzu müssen u.a. folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Objekt muss sich im räumlichen Geltungsbereich befinden
- Das Objekt muss bei Antragsstellung mind. 12 Monate ungenutzt und mind. vor 60 Jahren errichtet worden sein
- Die Investitionssumme muss mind. 50.000,- € betragen.
Die genauen Bestimmungen sowie die Fördergebiete können Sie in den unten angegebenen Dokumenten entnehmen.