Wasserzählerablesung für 2023

In diesem Jahr erfolgt für die Jahresendabrechnung der Verbrauchsgebühren im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft eine wesentliche Änderung vom bisherigen Ablesemodus der Wasserzähler auf die neue Ableseart der Ablesekarte und Online-Meldung.

Bisher erfolgte die Ablesung im Bereich des Marktes Kreuzwertheim durch einen Ableser, der die Zählerstände abgelesen und der Verwaltung gemeldet hat. Diese Art der Wasserzählerablesung entfällt gänzlich. Anstelle dafür werden Ablesekarten rechtzeitig an die Eigentümer per Post verschickt. Den Gemeinden Hasloch und Schollbrunn ist diese Art der Ablesung bereits seit zwei Jahren bekannt.

Neuerung für alle drei Gemeinden ist, dass der Wasserzählerstand auch online übermittelt werden kann. Hierfür ist die in der Ablesekarte eingedruckte Finanzadresse notwendig. Eine Online-Meldung per Adressangabe ist leider nicht möglich! Sie können jedoch auch die Ablesekarte ausgefüllt an die Verwaltung zurückgeben.

Für Ihre Online-Übermittlung des Wasserzählerstands benötigen Sie Ihre Finanzadresse, die Sie auf Ihrem Anschreiben zur Ablesung der Wasserzähler erhalten haben. Eine Eingabe ohne Finanzadresse ist leider nicht möglich. Die Finanzadresse ist die Nummer, unter der Sie bei der Verwaltung geführt werden.

Der Link für die Wasserzählerablesung lautet:

https://www.buergerserviceportal.de/bayern/vgkreuzwertheim/bsp_fis_webablesung/

Der Ablesezeitraum für das Jahr 2023 ist von Sonntag, 19.11. bis einschließlich Sonntag, 03.12.2023.

Wir bitten von einer telefonischen Übermittlung abzusehen!

Sollten bis zu diesem Termin keine Zählerstände übermittelt worden sein, wird eine Schätzung anhand des Vorjahresverbrauches zur Jahresendabrechnung 2023 herangezogen.